AGB
Allgemeine Geschäfts- Bedingungen
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
Allgemeines
Für alle Lieferungen ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unsere Angebote sind bezüglich Preises, Menge und Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die in Rechnung gestellten Preise können sich gegenüber den vereinbarten Preisen auch dann verändern, wenn der Auftraggeber nachträglich Abweichungen oder Ergänzungen wünscht, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten waren, oder wenn die Ausführung vor Ort einen nicht vorher absehbaren zusätzlichen Aufwand erforderten.
Preisstaffel bei Mehrtages-Einsätzen:
Tagespreis 1 Tag = Faktor 1,0,
Tagespreis 2 Tag = Faktor 1,5,
Tagespreis 3 Tag = Faktor 2,0,
Jeder weitere Tag = + 0,5,
Zahlungen und Zahlungsverpflichtungen
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist nach dem vereinbarten Zahlungsziel innerhalb von 7 Tage nach der Rechnungslegung zahlbar. Zahlt der Auftraggeber nicht Fristgerecht, so wird für die erste Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € erhoben. Der Verzugszins erfolgt nach dem BGB Recht und ist ab dem Tage der Fälligkeit zu entrichten.
Storno
Falls Sie von einer verbindlichen Auftragsbestätigung zurücktreten möchten, berechnen wir eine Stornierungsgebühr!
Die nachfolgenden prozentualen Gebühren dienen für entstandene Kosten:
30 Tage vor dem Auftragsbeginn 30%,
14 Tage vor dem Auftragsbeginn 50%,
07 Tage vor dem Auftragsbeginn 75%,
02 Tage vor dem Auftragsbeginn 100%
Auf Kundenwunsch speziell angefertigte Dienstleistungen, werden zu 100% berechnet.
Nachweislich entstandene Kosten stellen wir in voller Höhe in Rechnung.
Transportkosten 3,5 Tonnen / Transportkosten mit 2,5 Tonnen Anhänger
Die Kosten für den Transport, das Personal und den Kraftstoff sind im Preis pro Kilometer bereits enthalten.
Der Preis für einen Transporter ohne Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen beträgt 1,50 € netto pro gefahrenem Kilometer zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.
Für den Aufbau und Abbau fallen jeweils die Kosten für Hin- und Rückfahrt pro Kilometer an.
Wenn größere Transporte mit einem zusätzlichen Anhänger von 2,5 Tonnen durchgeführt werden müssen, berechnen wir einen Aufpreis von 0,50 € netto pro Kilometer zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.
Behördliche Genehmigungen
Das rechtzeitige Einholen aller erforderlichen Genehmigungen liegt beim Auftraggeber. Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen und sonstige, außerhalb liegender Ereignisse, entbinden die Firma Jürgen Wassong von der Auftragspflicht.
Schadensersatz
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Geräte gemäß der Aufstellung vollständig und mängelfrei übernommen hat. Er verpflichtet sich alle Geräte ordnungsgemäß zu handhaben und nur durch die eingewiesenen Personen bedient werden. Die Geräte sind vor Überbeanspruchung, Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüsse zu schützen. Nach der Benutzung sind alle Geräte und deren Zubehör gesäubert und betriebsbereit zurückzugeben. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden an den Geräten und deren Verlust. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Die Firma Jürgen Wassong tritt mit seiner Auftragsbestätigung parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte geschädigte an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber hat während der gesamten Vertragsdauer die Geräte unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanweisung des Herstellers in ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand zu erhalten. Anfallende Betriebskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist ohne die Erlaubnis der Firma Jürgen Wassong nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Überlässt der Auftraggeber dennoch den Gebrauch der Geräte einem Dritten, so haftet der Auftraggeber im falle eines Verschulden selbst. Kosten für Handlungen, Verfügungen und Eingriffe Dritter die das Eigentum der Firma Jürgen Wassong beinträchtigen können gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Haftung
Die Firma Jürgen Wassong haftet nicht für Schäden, die vom Auftraggeber verursacht und durch einen unsachgemäßen Gebrauch oder Zweckentfremdung der Geräte entstehen können. Mit Übernahme der Geräte geht die Sachgefahr auf den Auftraggeber über. Ereignisse im Rahmen der Sachgefahr wie Verlust, Diebstahl, Totalschaden sind unverzüglich mitzuteilen. Die Firma Jürgen Wassong gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Überlassung keine Sachmängel vorhanden sind. Bei Übernahme der Geräte überprüft der Auftraggeber alle Geräte und bestätigt mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit. Bei Geräten, die durch den Auftraggeber oder durch Dritte montiert werden, entfällt jegliche Haftung für die Firma Jürgen Wassong. Dies gilt auch bei Nichtbeachtung unserer technischen Einweisung der Geräte. Für durch unsere Geräte entstandene Schäden können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn diese auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind. Schadensersatzansprüche gegen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Das Gleiche gilt, wenn wegen einer unwesentlichen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Rechtsgrund – für nicht typischerweise entstehende Sach- und Vermögensschäden entstehen, die wir lediglich leicht fahrlässig zu vertreten haben. Bei einer Pflichtverletzung durch den Auftraggeber jeglicher Art, die Körper- und Gesundheitsschäden hervorrufen, haftet die Firma Jürgen Wassong nicht.
Werbung und Bildmaterial
Die Verwendung von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial der Geräte ist ausschließlich für dokumentarische und redaktionelle Zwecke gestattet. Die Firma Jürgen Wassong ist berechtigt, am Veranstaltungsort Fotos und Videos von seinen Geräten und deren erbrachten Leistungen/ Aktionen zur Eigendokumentation aufzunehmen und zu verwenden. Es steht darüber hinaus frei, die Veranstaltung unter Nutzung jeglicher Kennzeichen und Marken als Referenz zu benennen
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand für beide Teile ist Bonn
Stand: 12/2024